„Digital Jetzt“ ist ein neues Förderprogramm, welches die Digitalisierung des Mittelstandes unterstützt.
Das Zuschussprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft von 3 bis zu 499 Beschäftigten (einschließlich Handwerksbetriebe und die freien Berufe) durch Investitionszuschüsse für ganzheitliche IT-Geschäftskonzepte und ist kombinierbar mit „go-digital“. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und/oder Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden.
Das Programm besteht aus zwei Fördermodulen. Gut zu wissen: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen. Das Fördermodul 1 beinhaltet die Investition in digitale Technologien. Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft– und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Diese sind förderfähig, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und/oder den Förderzielen besteht. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz. Das Fördermodul 2 beinhaltet die Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Nutzen Sie die Chance, Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen.
Die beiden Förderprogramme bauen aufeinander auf. Das bedeutet, Sie können eine geförderte Beratung erhalten und die anschließend geplante Investition im Bereich der Hard– und Software sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden über „Digital Jetzt“ bezuschussen lassen. Die Implementierung der Soft– und Hardware kann über „Digital Jetzt“ gefördert werden, soweit sie nicht bereits Gegenstand der Förderung über das Programm „go-digital“ ist.
Anders als bei dem Programm „go-digital“ erfolgt die Antragstellung durch das zu fördernde Unternehmen. Dafür gibt es ein elektronisches Antragsformular. Notwendige Anlagen werden ebenfalls ausschließlich dort hochgeladen. Das Antragstool führt den Antragstellenden sicher durch die folgenden Themenblöcke: Registrierung, Unternehmensdaten, Kontaktdaten des Antragstellenden (Projektleitung/bevollmächtigte Person, Geschäftsführung), Digitalisierungsplan, Finanzierungsplan. Die Berechnung der zu erwartende Förderung erfolgt automatisch anhand der Angaben des Unternehmens (Förderquote, Höhe der Zuwendung). Sie können mit dem Vorhaben beginnen, sobald Sie den Förderbescheid erhalten haben. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Sie haben nach der Bewilligung in der Regel 12 Monate Zeit, Ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an Sie nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Dabei erhalten Unternehmen bis 50 Beschäftigte bis zu 40 %, bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %, bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %. Die maximale zu fördernde Summe beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kombinierter Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.
Alle weiteren Formulare für das Förderprogramm go-digital zum Download:
Beratervertrag mit Vorhabenbeschreibung, die De-minimis-Erklärung, die KMU-Erklärung und den Vertrag mit Drittdienstleistern