Förderprogramm “Hamburg Digital”

Hamburg Digital

Digitalisierung leicht gemacht – mit “Hamburg Digital”

Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittelgroße Unternehmen, die ihre Digitalisierung voranbringen und die Informationssicherheit erhöhen möchten. Ergänzend zu den laufenden und bereits abgeschlossenen Corona-Hilfsprogrammen für Unternehmen hat der Hamburger Senat ein weiteres Förderpaket beschlossen. FKS steht Ihnen gern zur Seite.

Was fördert Hamburg Digital konkret?

Das Programm besteht aus zwei Fördermodulen, welche separat beantragt werden können: Im Fördermodul 1 „Hamburg-Digital Check“ werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben, gefördert. Im Fördermodul 2: „Hamburg-Digital Invest“ werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte, gefördert. Diese umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.

Art der Förderung

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 € (netto) je Modul betragen. Im Modul I Hamburg-Digital Check werden Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50% bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 € bezuschusst. Im „Modul II Hamburg-Digital Invest“ werden die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30% bis zu einem max. Förderbetrag von 17.000 € bezuschusst.

Voraussetzungen

Förderungen im Modul II Hamburg-Digital Invest, die nicht auf einem Realisierungskonzept basieren, welches im Rahmen eines Beratungsprojekts im Modul I Hamburg-Digital Check entstanden ist, bedürfen der vorherigen Feststellung der Förderwürdigkeit des Vorhabens durch das Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Hamburg oder einen im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ autorisierten Berater. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten), mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt. Gefördert werden dabei nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zusammen mit ihren „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die Grenze von 250 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalenten) unterschreiten.

Ablauf der Projektförderung

Wenn Sie sich sicher sind, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, wird ein Beratungsvertrag, welcher die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung sowie eine Vorhabenbeschreibung beinhaltet, geschlossen und ein Förderantrag gestellt. Erst nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheides beginnt die eigentliche Beratungsleistung und Umsetzung. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten wird ein Verwendungsnachweis erstellt und weist die Zahlung Ihrer Eigenbeteiligung nach. Im Anschluss erfolgt die Prüfung des Verwendungsnachweises und die Zuwendungssumme wird ausgezahlt.

Kombination Hamburg Digital mit Digital Jetzt und go-digital

Hamburg Digital dient als Ergänzung zu den Förderprogrammen „go-digital“ und „Digital jetzt“. Das bedeutet, Sie können über „go-digital“ eine geförderte Beratung erhalten und die anschließend geplante Investition im Bereich der Informationssicherheit (Cyber Security), sowie dem Digitalen Wandel, im Rahmen von „Hamburg Digital“, bezuschussen lassen. Die Implementierung der Digitalisierungsprozesse kann über „Hamburg Digital“ gefördert werden, soweit sie nicht bereits Gegenstand der Förderung über das Programm „go-digital“ ist.

Weitere Förderprogramme

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